Alle Kinder haben mit Vollendung des 3. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Kampener Kinder (Wohnsitz in der Gemeinde Kampen) werden vorrangig aufgenommen.
Aufnahmekriterien
Alle Kinder haben mit Vollendung des 3. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Kampener Kinder (Wohnsitz in der Gemeinde Kampen) werden vorrangig aufgenommen. Die Gruppengröße beträgt 22 Kinder von 3 bis 6 Jahren (altersgemischt). Mit Zusatzgenehmigungen kann auf 25 Kinder erhöht werden.
Bei weiteren freien Kapazitäten werden Kinder aufgenommen, deren Eltern bzw. ein Elternteil einer hauptberuflichen Tätigkeit in Kampen nachgehen. Sofern darüber hinaus noch freie Plätze vorhanden sind, können Kinder anderer Orte aufgenommen werden. Die Belegung bzw. Vergabe der Kindergartenplätze erfolgt nach obigem Schema durch die Kindergarten-Leitung und ggf. in Abstimmung mit der Gemeinde. Nicht in Kampen gemeldete Kinder, die einen Platz bekommen, benötigen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Gemeinde.
Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt
a) für das Kindergartenjahr 2011/2012 (1. August 2011 bis zum 31. Juli 2012)
für das 1. Kind 124 EUR pro Monat an die Gemeinde
für das 2. Kind 93 EUR pro Monat an die Gemeinde
für jedes weitere Kind 62 EUR pro Monat an die Gemeinde
b) für das Kindergartenjahr 2012/2013 (1. August 2012 bis zum 31. Juli 2013)
für das erste Kind 134 EURO pro Monat an die Gemeinde
für das zweite Kind 107 EURO pro Monat an die Gemeinde
für jedes weitere Kind 71 EURO pro Monat an die Gemeinde
c) für das Kindergartenjahr 2013/2014 (ab 01. August 2013)
für das erste Kind 164 EURO pro Monat an die Gemeinde
für das zweite Kind 123 EURO pro Monat an die Gemeinde
für jedes weitere Kind 82 EURO pro Monat an die Gemeinde
Zusätzlich sind zu zahlen:
1. „Milchgeld“: 20,00 EUR pro Monat an den Kindergarten (1,50 EUR Geburtstagskasse)
2. Mittagessen: 2,50 EUR an den Kindergarten
Über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Kampen (Sylt) (Benutzungssatzung)
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